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Bewerbungen aus China, Indien und Vietnam

Wer sich mit Schul- oder Studienzeugnissen aus Vietnam, Indien und China (ausgenommen Macao und Hongkong) bewirbt, muss bei der Bewerbung grundsätzlich eine individuelle APS-Bescheinigung oder ein APS-Zertifikat vorlegen. Diese ist bereits zur Beantragung der VPD erforderlich.

Die Akademische Prüfstelle (APS) überprüft die Hochschulzugangsberechtigung sowie die akademischen Leistungsnachweise von Personen, die ein Studium in Deutschland anstreben. Gruppen-APS werden nicht anerkannt.

Ausnahmen für Bewerbende aus Indien

Personen aus Indien müssen keine APS-Bescheinigung vorlegen, wenn sie:

  • bereits in Deutschland leben und kein Visumsverfahren mehr durchlaufen,
  • ihren höchstwertigen bewertungsrelevanten Hochschulabschluss in einem anderen Land als Indien erworben haben,
  • eine bestandene Feststellungsprüfung am Studienkolleg nachweisen können,
  • ein Stipendium aus Deutschland oder der EU erhalten haben.

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