Wer sich mit Schul- oder Studienzeugnissen aus Vietnam, Indien und China (ausgenommen Macao und Hongkong) bewirbt, muss bei der Bewerbung grundsätzlich eine individuelle APS-Bescheinigung oder ein APS-Zertifikat vorlegen. Diese ist bereits zur Beantragung der VPD erforderlich.
Die Akademische Prüfstelle (APS) überprüft die Hochschulzugangsberechtigung sowie die akademischen Leistungsnachweise von Personen, die ein Studium in Deutschland anstreben. Gruppen-APS werden nicht anerkannt.
Ausnahmen für Bewerbende aus Indien
Personen aus Indien müssen keine APS-Bescheinigung vorlegen, wenn sie:
- bereits in Deutschland leben und kein Visumsverfahren mehr durchlaufen,
- ihren höchstwertigen bewertungsrelevanten Hochschulabschluss in einem anderen Land als Indien erworben haben,
- eine bestandene Feststellungsprüfung am Studienkolleg nachweisen können,
- ein Stipendium aus Deutschland oder der EU erhalten haben.
Aktuelle Infos rund ums Studium an der Leibniz ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Hannover:


Welfengarten 1
30167 Hannover


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